Erste Weiterbildungsordnung einer Landespflegekammer in Deutschland tritt in Kraft

30.01.2018, Mainz

Erste Weiterbildungsordnung einer Landespflegekammer in Deutschland tritt in Kraftder Landespflegekammer

Erstmals regeln Pflegefachpersonen ihre Weiterbildung selbst

Als „absoluten Meilenstein für unsere Berufsgruppe“ bewertet Esther Ehrenstein, Vorstandsmitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, das Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer. Das Gesundheitsministerium hat, in seiner Funktion als Rechtsaufsicht der Kammer, nach eingehender Prüfung die Weiterbildungsordnung genehmigt, so dass die entsprechenden Regelungen nun für alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz Gültigkeit besitzen.

„Zum ersten Mal haben die professionell Pflegenden ihre Weiterbildung in Selbstverwaltung und eigenverantwortlich geregelt. Mit dem Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung wird erneut deutlich, dass die Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz ein neues Kapitel aufgeschlagen haben“, zeigt sich Ehrenstein, die im Vorstand für das Thema Weiterbildung zuständig  ist, begeistert.

Eine wichtige Neuerung durch die Weiterbildungsordnung ist die Kompetenzorientierung, die die Fächerorientierung in den bisherigen Weiterbildungen ablösen wird. Das Können, sowie Werte und Einstellungen der Weiterbildungsteilnehmenden werden im Mittelpunkt stehen. Durch die in den Handlungsfeldern thematisierten Praxisinhalten können die Teilnehmenden bereits vorhandene Erfahrungen und Kompetenzen miteinbringen und weiterentwickeln.

 „Durch den modularen Aufbau wird es für Pflegefachpersonen möglich, bereits geleistete Basismodulen in weiteren Weiterbildungen anerkennen zu lassen“, so Ehrenstein.  Gegebenenfalls sei dies auch an Hochschulen möglich, da diese durch den ähnlichen Aufbau vergleichbarer sind. „Praxisbegleitung und Praxisanleitung müssen nun verbindlich erfolgen, so wird der Praxisbezug in der Weiterbildung von größerer Bedeutung. Die Prüfungen werden von Pflegenden abgenommen werden. Nicht mehr  von Ärztinnen und Ärzten, wie es an einigen Weiterbildungsstätten derzeit noch üblich ist.“

Die Mitglieder der Vertreterversammlung, dem höchsten Entscheidungsgremium der Landespflegekammer, hatten in der Sitzung vom 29. November 2017 Die Weiterbildungsordnung einstimmig verabschiedet, und damit die Voraussetzungen für eine pflegerische Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen und pflegedidaktischen Diskussion geschaffen.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßt die Weiterbildungsordnung als großen Erfolg: „Nach eingehender rechtlicher Prüfung im Rahmen der Aufsicht konnte die Weiterbildungsordnung vom Ministerium genehmigt werden, so dass die entsprechenden Regelungen nun für alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz Gültigkeit besitzen. Die Pflegekammer habe damit wichtige Weichen für die Weiterbildung gestellt und neue Akzente gesetzt.“

Die Weiterbildungsordnung finden Sie ab sofort auf unserer Homepage unter:

http://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/lpflk-rlp.html?file=files/pflegekammer/images/downloads/satzungen%20und%20ordnungen/Weiterbildunsgordnung.pdf .

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Weiterbildung haben, können Sie sich gerne an Frau Sabine Hüsing in der Geschäftsstelle der Landespflegekammer wenden. Frau Hüsing erreichen Sie via E-Mail an info@pflegekammer-rlp.de oder telefonisch unter 06131-3273834 .

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