Fehlsteuerungsanreize in Krankenhäusern müssen ausgehebelt werden!

Mainz, 20.05.2020

Coronabedingte Anpassung der Krankenhausvergütungslogik wird aus Profitgründen ausgenutzt – Abweichungen von Pflegepersonaluntergrenzen sind zu veröffentlichen

„Die Coronakrise stellt auch für Krankenhäuser eine große Herausforderung dar. Dementsprechend hat der Gesetzgeber unter anderem die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen sowie die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes beschlossen. Bedauerlicherweise werden diese Maßnahmen von einigen Krankenhäusern aufgrund finanzieller Interessen falsch genutzt. So werden frei werdende Stellen nicht nachbesetzt, lieber brummt man Pflegefachpersonen einfach mehr Stunden auf. Durch diese Mehrbelastung wird es dauerhaft zu einer Gefährdung der pflegerischen Versorgung kommen, die billigend in Kauf genommen wird. Daher möchten wir erneut betonen, dass die vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen keineswegs als Freifahrtschein dienen! Nur in absoluten Notsituationen ist es legitim, von diesen Regelungen Gebrauch zu machen. Insgesamt müssen wir leider feststellen, dass derzeit viele Fehlsteuerungsanreize im Krankenhauswesen aus Profitgründen genutzt werden“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Mit seiner Kritik bezieht sich Mai auf das seit April geltende Covid-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz. In diesem wurde eine Erhöhung des Pflegeentgeltwerts von 146,55 € auf 185 € festgelegt. Wird der neue Entgeltwert übertroffen, kann die Differenz vom Gesetzgeber ausgeglichen werden. Liegen die Kosten unter 185 €, weil beispielsweise und groteskerweise Pflegefachpersonal abgebaut wird, können Krankenhäuser die jeweilige Differenz im Extremfall als Gewinn verbuchen. Die Möglichkeit, 12-Stunden-Schichten anzuordnen, treibt das Ganze auf die Spitze. Dies führt zu gesundheitsschädlichen Belastungen bei einer systemrelevanten Berufsgruppe, die für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung verantwortlich ist. Ein kapitaler Fehlsteuerungsanreiz, der zu Lasten der verbleibenden Beschäftigten geht.

„Grundsätzlich ist eine Anpassung der Krankenhausentgelte zu befürworten. Dass die Kosten auch mal unter dem Entgeltwert liegen, ist völlig klar. Es ist jedoch völlig inakzeptabel, dass Krankenhäuser während der Coronakrise Personal einsparen und dadurch noch Gewinne machen. Damit schaden Krankenhäuser ihrem Ansehen und erzeugen das Bild des Kriegsgewinnlers. Wir fordern deshalb den Gesetzgeber dazu auf, solche Fehlsteuerungsanreize schnellstmöglich zu unterbinden. Von den Krankenhäusern fordern wird dagegen mehr Transparenz. Die Abweichungen von den vormals geltenden Pflegepersonaluntergrenzen sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Nur durch diese Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass es nicht zu einer unnötigen Mehrbelastung der Pflegefachpersonen kommt und die Sicherheit der pflegerische Versorgung Opfer ökonomischer Interessen wird. Dem monetären Opportunismus müssen hier klare Grenzen gesetzt werden!“, sagt Mai.

 

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