Krankenhaus-Reformpläne überfällig

Mainz, 6.12.2022

Finanzielle Entlastung für Krankenhäuser aber jetzt nötig

Die heute von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der eingesetzten Regierungskommission vorgestellte große Reform der Krankenhausfinanzierung beinhaltet drei Kernpunkte. Dabei sollen die Kosten für die Vorhalteleistung bis zu 60% vergütet werden, der Rest über sogenannte „Residual-DRG’s“ finanziert werden. Krankenhäuser werden je nach Versorgungsumfang einem von drei Leveln zugeteilt. Die bisherige fachabteilungsbezogene Zuordnung wird zugunsten von 128 Leistungsgruppen ersetzt. Zusätzlich wird mit dem Level 1i (integrierte ambulant/stationäre Versorgung) eine neue sektorenübergreifende Versorgungsform eingeführt, mit der wohnortnah ambulante, fachärztliche Leistungen mit Akutpflegebetten angeboten werden sollen.

Die Vorstellung der zukünftigen Krankenhausfinanzierung kommentiert Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, wie folgt:

„Die Reform der Krankenhausfinanzierung ist ein guter und richtiger Schritt von Gesundheitsminister Lauterbach. Der Ansatz, weg von einer ausschließlich ökonomischen Betrachtung im Krankenhaus, den das DRG-System verursacht, ist lange überfällig. Schon länger haben die Krankenhäuser mit teilweise erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und der Leistungsdruck ist aufgrund der enormen Leistungsausweitung bei gleichzeitigem Einspardruck immens. Gerade die hohe Inflation der vergangenen Monate hat gezeigt, dass das Finanzierungssystem so nicht funktionieren kann. Trotzdem ist das heute vorgestellte Krankenhauskonzept immer noch ein sehr komplexes System, was durch die Einrichtung zusätzlicher bürokratischer Strukturen für die Vorhaltepauschale zusätzlich Ressourcen verschwendet und in vielen Bereichen immer noch das Risiko einer Leistungsverdichtungsmaschinerie birgt, weil ein großer Anteil der Finanzierung weiterhin über DRG erfolgt“, so Mai.

„Künftig die Kosten der Vorhaltung, aufgeteilt nach Krankenhauslevel, zu übernehmen macht absolut Sinn und sollte zügig umgesetzt werden. Ebenfalls unterstützenswert ist die feste Einteilung der Krankenhäuser in drei Level. Den wohnortnahen Krankenhäusern, die eine flächendeckende Grundversorgung anbieten und damit in Level I eingeteilt sind, kommt eine besondere Bedeutung bei der Reform zu, was tatsächlich ein Novum darstellt. Diese Häuser komplett aus dem DRG-System rauszunehmen entlastet deutlich und bietet die Chance die ländliche Versorgung auch mit einem Fokus auf umfassend professionelle Pflegeversorgung komplett neu zu denken. Dass zudem durch eine entsprechende gesetzliche Änderung es ermöglicht werden wird, dass sie unter pflegerischer Leitung stehen können, ist bisher auch eine absolute Neuerung und wertet die Pflege auf!“, bewertet Markus Mai das Konzeptpapier.

Kritischer sieht der Präsident der Landespflegekammer die zeitliche Ausgestaltung der Reformpläne. Vorgeschlagen wird eine großzügige Übergangsphase mit einer Konvergenzphase von 5 Jahren.

„Die neue Krankenhausfinanzierung wird sicherlich gerade im ländlichen Bereich zu einer Kosten-Entlastung der Häuser führen. Doch wir brauchen nicht erst in den nächsten Jahren eine Entlastung, sondern schon jetzt! Die Kosten für die Energie-Versorgung von Krankenhäuser als auch die sonstigen inflationsbedingten Kosten sind förmlich explodiert, da kaum Einsparpotenziale in diesem Bereich vorhanden sind. Hier muss die Bundesregierung dringend nachsteuern, sonst erhöht sich das Risiko eines großen unkoordinierten Sterbens von Krankenhäusern erheblich. Ich sehe, spätestens im Januar, eine erhebliche Liquiditätskrise auf die Krankenhäuser zukommen. Dann fällt, sofern vom Gesundheitsminister nicht noch verlängert, das 5-Tage Zahlungsziel für Krankenkassen, sodass diese sich theoretisch Wochen lang Zeit lassen können um Krankenhausrechnungen zu zahlen. Parallel steht den Mitarbeitenden aber ihr Lohn zu und weitere Kosten müssen beglichen werden. Hier haben wir uns gestern in einem offenen Brief an Bundestagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz und an alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses gewandt.“ so Mai abschließend.

Zurück