Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Pflege-Personalbemessung durch den Finanzminister
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Pflege-Personalbemessung durch den Finanzminister
Geplante Eingriffsmöglichkeiten des Bundesfinanzministeriums bei der Bestimmung von Pflegebedarf, Anzahl der einzusetzenden Pflegefachpersonen und Zusammensetzung des Pflegepersonals im Krankenhaus sind gefährlich für die pflegerische Versorgung
Der vorliegende Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz) soll am 14. September dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt werden. Darin heißt es im Unterschied zu den ersten Entwürfen aus dem Gesundheitsministerium, dass Einzelheiten der neu geplanten Personalbemessung per Rechtsverordnung „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen“ festgelegt werden können. Ein Novum, ermöglicht es doch eine Versorgungsleistung nach Kassenlage. Um dies zu verhindern war es jahrzehntelang politische Praxis, dem Bundesfinanzminister möglichst wenig Mitspracherechte in den Belangen der Gesundheitsversorgung zu geben. Bei der Pflege hat man hier wohl keine Skrupel.
Dazu Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:
„Ein Mitbestimmungsrecht des Finanzministers in der Personalbemessung und der weiteren Ausgestaltung pflegefachlicher Versorgung ist ein absolutes No-Go. Wenn wir die pflegerische Versorgung nicht am Bedarf der Patienten orientieren, sondern je nach Haushaltslage entscheiden, wird sich die Situation auf den Stationen in wirtschaftlich schwierigen Situationen noch weiter verschärfen. Man denke hier nur an die Ukraine-Krise und die derzeitige Inflation. Die Pflege droht damit erneut der Spielball von Wirtschaft und Politik zu werden. Entlastung ist damit nicht in Sicht, sondern weitere Belastung vorprogrammiert“, warnt Mai.
„Die stetige Belastungssteigerung in der Pflege, die uns an den Rand der Leistungsfähigkeit gebracht hat, ist das Ergebnis genau solcher Eingriffe von wirtschaftlichen und politischen Interessen in die Pflegepersonalausstattung. Die PPR, die wir immer als kritisch gesehen haben, er-weist sich so auch noch als Instrument, Geld im Gesundheitssystem einzusparen. Natürlich wieder auf Kosten der vielen Kolleginnen und Kollegen sowie der Patientinnen und Patienten. Die Reformbemühungen der letzten Jahre haben das Vertrauen der Pflege in die Politik ansatzweise wiederaufgebaut. Mit diesem gänzlich falschen Signal in ein fragiles Pflegesystem drohen wir nun in alte Muster zu verfallen. Am besten streichen Sie den Passus ganz aus Ihrem Gesetzent-wurf“, fordert Mai. „Auch die drei Partner, DKG, Deutschen Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di, die sich für den Einsatz der PPR stark gemacht haben, fordern wir auf, ihren ganzen politischen Einfluss darauf zu verwenden, dass die Regelung so nicht in Kraft treten kann. Dann sollten wir lieber ganz die Finger von der PPR lassen“, resümiert Mai abschließend.
Ansprechpartner:
Torsten Wegmann
Leitung Medien und Öffentlichkeitsarbeit
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