Lockerung der Besuchsverbote in Altenheimen wäre fahrlässig

Mainz, 22.04.2020

Landespflegekammer lehnt uneingeschränkte Besuchsmöglichkeiten zum jetzigen Zeitpunkt ab – Schutz der Bewohner vor Coronainfektion hat absolut Vorrang

„Eine mögliche Lockerung der Besuchsverbote in Altenheimen lehnen wir derzeit ab. In diesen Einrichtungen gehört der Großteil der Bewohner zur Risikogruppe. Die uneingeschränkte Öffnung wäre daher zu diesem Zeitpunkt fahrlässig und würde die Bewohnersicherheit massiv gefährden. Mich beunruhigen diese Debatten zutiefst, zumal wir in den letzten Wochen einen drastischen Anstieg der Sterbe- und Erkrankungsrate in Altenheimen feststellen mussten. Sowohl der Schutz der Bewohner als auch der Pflegefachpersonen muss kontinuierlich gewährleistet sein. Vielmehr müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausbruch einzudämmen. Auch wir bedauern, dass gerade in Altenheimen die sozialen Kontakte eingeschränkt werden mussten. Dieser Schritt war jedoch zur Bekämpfung der Ausbreitung alternativlos. Wir hoffen, dass in den nächsten Wochen und Monaten die Infektionszahlen zurückgehen und es damit wieder zu einer vollständigen Öffnung kommen kann. Bis dahin bleibt uns nichts Anderes übrig, als uns weiterhin in Geduld zu üben und alternative Formen des Austauschs zu nutzen. Für ältere Familienangehörige, für die beruflich Pflegenden und für uns selbst“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.  

„In den vergangenen Wochen gab es vermehrt Forderungen nach einer Lockerung der Besuchsverbote in Altenheimen. Bundesärztepräsident Klaus Reinhardt sprach sich gegen eine dauerhafte Abschottung der Einrichtungen aus. Vielmehr seien nun Sicherheitskonzepte notwendig, um Besuche wieder ermöglichen zu können. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet plädiert für eine Anpassung der Regelungen. Zeitgleich betont er, dass die schweren Risikogruppen länger geschützt werden müssen. Zunächst muss meines Erachtens nach mindestens die gute Versorgung der Altenpflegeeinrichtungen mit Schutzmaterial gewährleistet sein. Insofern geht es hier auch nicht um eine dauerhafte Abschottung, sondern um eine angemessene Zeitspanne die sicherstellt, dass nach einer Lockerung die Sicherheit der extrem gefährdeten Bevölkerungsgruppe gewährleistet ist“, betont Mai.

 

 

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