Wiederaufnahme des regulären Klinikbetriebs nur unter strengen Auflagen!

Mainz, 05.05.2020

Regelbetrieb in Krankenhäusern soll schrittweise hergestellt werden – Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht zu Patienten- und Personalgefährdung führen

„Uns ist durchaus bewusst, dass zahlreiche Kliniken aufgrund der Corona-Pandemie große Verluste hinnehmen müssen. Das ist jedoch keine Rechtfertigung dafür, dass durch die ausgesetzten Pflegepersonaluntergrenzen Profit geschlagen wird. Diese Haltung führt zu einer Mehrbelastung der Pflegefachpersonen und zu einer vorsätzlichen Gefährdung der Patienten. Daher fordern wir den Gesetzgeber dazu auf, Krankenhäuser zu einer Meldung der Personalbesetzung und der Patienten zu verpflichten, um im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings schnell handlungsfähig zu sein. Ursache dieser Auswüchse ist ganz klar das desolate Finanzierungssystem für die Krankenhäuser und coronabedingte bundesgesetzliche Fehlsteuerungsanreize. So würde man Einrichtungen belohnen, die Pflegepersonal abbauen. Ein Widerspruch in sich! Leidtragende sind jene Mitarbeiter, die dann den Mangel mit 12-Stunden-Schichten kompensieren müssten. Damit trägt der Bundesgesetzgeber wesentlich zur weiteren Belastungserhöhung der Pflegefachpersonen bei. Das ist so nicht hinnehmbar“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

„Die Landespflegekammer appelliert ganz klar an die Verantwortlichen in den Krankenhäusern, die oben beschriebenen Fehlsteuerungsanreize nicht auszunutzen. Des Weiteren kann der Weg zur „neuen“ Normalität nur dann beschritten werden, wenn sowohl das Klinikpersonal als auch die Patienten ausreichend und dauerhaft getestet werden. Das Bereitstellen von genügend Schutzmaterial muss als neuer Standard gelten, auch wenn es mal keine globale Infektionswelle gibt. Dafür ist eine vollständige Refinanzierung seitens des Gesetzgebers notwendig, da Krankenhäuser ansonsten in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, sagt Mai.

„Weiterhin plädieren wir dafür, elektive Patienten bereits bei der Aufnahme zu testen und die Tests auch während ihres Aufenthalts und bei ihrer Entlassung durchzuführen. Elektive Patienten mit leichten und schweren Allgemeinerkrankungen sollten zudem mit Bedacht behandelt werden. Sowohl die Anschlussbehandlung als auch die Reha-Maßnahmen müssen dabei schon im Vorfeld feststehen. Die weitere Vorhaltung von speziellen Infektionsstationen ist zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit unabdingbar. Nur unter diesen strengen Auflagen ist aus Perspektive der Landespflegekammer die Wiederaufnahme des Regelbetriebs zu gewährleisten. Jeder andere Schritt würde nur zu einer Verschärfung der Personal- und Patientengefährdung führen“, betont Mai.

 

 

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