Pflege als Heilberuf

Pflege hat viele Facetten

Die Vielfalt der Pflege

Die Pflege hat viele Facetten. Wir möchten Ihnen einen kleinen Einblick verschaffen, welche Möglichkeiten sich beruflich Pflegenden bieten. Denn Pflege findet überall statt. In den verschiedenen Pflegesettings, in der Pädagogik, in der Wissenschaft und sogar im Büro.

Pflegenden stehen alle Karrierewege offen. Wie wäre es mit einer spezialisierenden Weiterbildung, einem berufsbegleitendem Studium oder vielleicht doch lieber der Selbstständigkeit? Sie haben die Wahl!

Akutpflege

Die Akutpflege findet im Krankenhaus statt und umfasst die Versorgung aller Altersgruppen. Ein Kennzeichen der Akutpflege ist die enge Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft. Neben der pflegerischen Versorgung stellt vor allem die Unterstützung bei der medizinischen Versorgung den Schwerpunkt der Arbeit dar.

Stationäre Langzeitpflege

Mit stationärer Langzeitpflege wird die Versorgung von meist älteren Menschen in Altenheimen und Einrichtungen des betreuten Wohnens beschrieben. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Pflege und die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Die steigende Zahl an dementiell erkrankten Menschen macht dieses Setting besonders anspruchsvoll und erfordert ein hohes Maß an Empathie. Die medizinische Versorgung nach Anordnung durch Ärzte stellt einen weiteren Schwerpunkt dar.

Ambulante Pflege

Ambulante Pflegedienste besuchen Menschen mit Pflege- und Versorgungsbedarf zu Hause in ihren Wohnungen. Die Besonderheit der ambulanten Pflege liegt vor allem in der weitgehend eigenständigen Versorgung der Menschen durch die Pflegefachpersonen.

Pflege von Menschen mit Behinderungen

Pflege von Menschen mit Behinderungen findet durch Pflegefachpersonen sowohl in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen als auch in der eigenen Wohnung der Menschen statt. Sie umfasst alle Altersgruppen und ist geprägt von einer engen Zusammenarbeit mit anderen Professionen wie HeilerziehungspflegerInnen oder SozialarbeiterInnen.

Pädiatrische Pflege

Als pädiatrische Pflege wird die Pflege und Versorgung von Kindern sowohl im Krankenhaus, bei den Familien zuhause oder in stationären Einrichtungen bezeichnet. Kinder haben ganz besondere Bedürfnisse und erfordern viel Empathie und pflegefachlich-pädagogisches Wissen. Pflegende in der pädiatrischen Versorgung benötigen aus diesem Grund eine fachliche Spezialisierung.

Psychiatrische Pflege

Psychiatrische Pflege findet in allen Settings statt (Akut, Langzeitpflege und in der eigenen Häuslichkeit) und bietet ein sehr breites Spektrum des Einsatzes, beispielsweise auch im Maßregelvollzug. Die enge Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern und Therapeuten ist ein weiteres Merkmal der psychiatrischen Pflege. Die besonderen Erfordernisse der psychiatrischen Pflege machen auch hier eine fachliche Spezialisierung notwendig.

Ausbildung und Studium

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der Ausbildung

Bitte beachten Sie: die Weiterbildungsurkunden, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für Weiterbildungen nach dem Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit!   

Alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die im Rahmen der Pflegeausbildung tätig sind, müssen sich regelmäßig insbesondere im Bereich der Berufspädagogik fortbilden. Diese Pflicht besteht seit dem 01.01.2020. Jährlich müssen Fortbildungen von mindestens 24 Stunden besucht werden. Bitte heben Sie die Nachweise bei sich auf und halten Sie diese für eine Abfrage bereit.

Zuständig für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes und somit zuständig für die Pflegeausbildung sind das Bildungs-, das Gesundheitsministerium sowie das Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz (Federführung: Bildungsministerium). In der neuen „Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts“ finden Sie unter § 4 aufgeführt, dass die 24-Stunden-Fortbildungen sich an die „Empfehlung der Landespflegekammer“ orientieren. Die Empfehlungen bilden pflegepädagogische Qualitätsstandards ab. Ausnahmen kann man bei den Schulaufsichtsbehörden und dem Bildungsministerium erfragen.

In Absprache mit dem Ministerium für Bildung wird folgender Zeitraum festgelegt, in dem die jährlich zu absolvierenden 24 Stunden Fortbildung nachgeholt werden müssen bzw. können: Fortbildungsstunden aus 2020 können bis zum 31.12.2021 nachgeholt werden und Stunden aus 2021 auch noch bis ins Jahr 2022.

Die Empfehlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für die jährliche Fortbildung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für die Ausbildung in den Pflegeberufen stehen jetzt zum Download bereit:

FAQs

Die Landespflegekammer hat in den vergangenen Monaten viele Anfragen zu den Regelungen der Nachweispflicht der mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildungen erhalten. Wir haben Ihnen nachstehend, die uns bekannten Informationen zusammengefasst.

Mit welcher Qualifizierung bin ich ein/e anerkannte/r Praxisanleiterin?

Praxisanleitung erfolgt durch Pflegefachkräfte, die mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich innerhalb der letzten fünf Jahre aufweisen sollen.

  1. Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter (PA) wird durch den erfolgreichen Abschluss einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nach den Regelungen über die Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe in den Ländern (wie Weiterbildungsordnungen der Pflegekammern und Landesgesetzen) nachgewiesen.
  2. Hinzu kommt die Pflicht sich mindestens 24 Stunden pro Jahr berufspädagogisch fortzubilden (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)). Für neu zu qualifizierende PA beginnt die Fortbildungspflicht im Kalenderjahr nach dem Jahr, in dem sie die Weiterbildung zur PA absolviert haben.

Darüber hinaus ist in der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechtes (PflBAPAVO) aufgeführt, dass der Nachweis über die berufspädagogische Zusatzqualifikation

  1. durch den erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs Organisation und Führung der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen gemäß den §§ 22 und 23 der Fachschulverordnung […] 2. Februar 2005 (GVBl. S. 50, BS 223-1-23) oder
  2. durch eine Weiterbildung zur Praxisanleitung nach der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

in den jeweils geltenden Fassungen erbracht werden kann. Bei den Abschlüssen nach landesrechtlichen Regelungen hängt es vom jeweiligen Bundesland ab, ob die PA Weiterbildung dort gesetzlich geregelt wurde (geregelt in BY, HH, HE, SL SN, TH; Stand 2020). Wichtig ist der Zusatz „ist berechtigt die Weiterbildungsbezeichnung [Praxisanleiter/in in den Pflegeberufen o.ä.] zu führen“. Bei DKG Weiterbildungen wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung durch „(DKG)“ ergänzt.

Bestandsschutz: Für PA die vor dem 31. Dezember 2019 nachweislich über die Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpfleger/in […] oder § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege […] verfügen, wird diese der berufspädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellt

(§ 4 Abs. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)). Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation dem entspricht wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schulaufsichtsbehörde.

 

Mitglieder, die eine Qualifizierung nach dem 1. Januar 2020 abgeschlossen haben die nicht den o.g. Qualifizierungen oder einer vergleichbaren Hochschulqualifikation entsprechen, erhalten auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiter/in in den Pflegeberufen“ nach der Weiterbildungsordnung der Landespflegekammer, wer den erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Weiterbildung in einem anderen Bundesland nachweist. Für das Anerkennungsverfahren und die Ausstellung der Weiterbildungsurkunde werde Kosten erhoben werden, diese richten sich nach der Komplexität und dem zeitlichen Aufwand des Prüfungsverfahrens (50-300 EUR; im Durchschnitt 130 EUR).

 

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung:

  • unterschriebener formloser Antrag
  • Nachweis über die abgeschlossene Weiterbildung (Prüfungszeugnis, Zertifikat etc).
  • Nachweis der Weiterbildungseinrichtung über Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbildung. Aus diesem Nachweis müssen folgende Informationen hervorgehen:
  1. Dauer der Weiterbildung (von – bis)
  2. Art und Umfang der in Präsenzzeit vermittelten Inhalte.
  3. Art und Umfang der praktischen Weiterbildung.
  • Kostenübernahmeerklärung vom Arbeitgeber.

 

Weitere Rückfragen bzw. Anforderung von weiteren Unterlagen sind nicht auszuschließen. Alle Unterlagen sind als Kopie einzureichen. Wir empfehlen dringend im Vorfeld die Qualifikation mit der Rahmenvorgabe der Weiterbildungsordnung (Anlange I  0.1) zu vergleichen, da auch die Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis gebührenpflichtig ist.

Rückfragen beantworten wir Ihnen gerne unter der Angabe Ihrer Mitgliedsnummer per E-Mail unter info.bildung@pflegekammer-rlp.de.

Ich habe die 24 Stunden Fortbildung nicht absolviert, verliere ich jetzt die Befähigung als Praxisanleiter/in (PA)?

Wenn ein/e PA die verpflichteten Fortbildungsstunden nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht erfüllt, verliert sie/er nicht die berufspädagogische Zusatzqualifikation.

Nach dem Pflegeberufegesetz hat der Träger der praktischen Ausbildung sicherzustellen, dass die Praxisanleitung der Auszubildenden mit befähigten Praxisanleitern (also mit entsprechender Qualifikation und erfolgten Fortbildungsnachweis) durchgeführt wird (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 PflAPrV).

 

Ich konnte 2020 keine Fortbildungsstunden sammeln, was passiert jetzt?

Aufgrund der derzeitigen Situation war es vielen Praxisanleitern nicht möglich die Fortbildungsstunden zu absolvieren. Die Frist zum Nachweis der mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung von 2020 ist aus jeden Fall bis zum 31. Juni 2021 verlängert. Eine Verlängerung der Frist ist angefragt. Der Nachweis für das Jahr 2021 entfällt jedoch nicht!

Ich habe ein Studium in der Pflegepädagogik abgeschlossen, zählt das als Praxisanleiter-Weiterbildung nach dem Pflegeberufegesetz?

Ja, auch zum Beispiel ein Abschluss in Medizinpädagogik, Erwachsenenbildung oder Lehramt für berufsbildende Schulen ist eine vergleichbare pädagogische Hochschulqualifikation.

Muss ich als Pflegepädagoge auch die jährliche Fortbildung von 24 Stunden wahrnehmen?

Da in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Bundesgesetz beschrieben ist, dass PraxisanleiterInnen jährlich die Verpflichtung zum Nachweis von mindestens 24 Stunden insb. berufspädagogische Fortbildung haben, gilt dies für alle PraxisanleiterInnen – unabhängig von der Qualifizierung.

Mein Arbeitgeber gibt mir nicht frei / macht mir Druck.

Nach dem Pflegeberufegesetz hat der Träger der praktischen Ausbildung (also ihr Arbeitgeber) sicherzustellen, dass die Praxisanleitung der Auszubildenden mit befähigten Praxisanleitern (also mit entsprechender Qualifikation und erfolgten Fortbildungsnachweis) durchgeführt wird (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 PflAPrV).  

Pflegewissenschaft

Wissenschaftliches Arbeiten gewinnt in der Pflege immer mehr an Bedeutung. Durch Wissenschaft und Forschung erweitert sich das Wissen der professionellen Pflege und bietet die Grundlage für die Bewertung und Beurteilung von Konzepten, Instrumenten und Methoden in der pflegerischen Versorgung und dient damit der Weiterentwicklung der pflegerischen Praxis und der sicheren pflegerischen Versorgung der Bevölkerung.

Zahlreiche Pflegefachpersonen wenden mittlerweile die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens im Studium, in der Promotion aber auch im Rahmen ihrer Weiterbildung an und kommen so zu neuen Erkenntnissen für die professionelle Pflege. Aus diesem Grund bietet die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz nun eine Plattform an, auf der Studierende und Weiterbildungsteilnehmende ihre Forschungsvorhaben vorstellen können, um etwa Interessierte für Befragungen zu gewinnen. Darüber hinaus können auch fertige Studien- und Facharbeiten vorgestellt werden und so auch den Mitgliedern der Landespflegekammer zur Verfügung gestellt werden. Dies dient dem Austausch zwischen Forschung und Praxis.

Wollen auch Sie Teilnehmer für die Befragung Ihrer wissenschaftliche Arbeit gewinnen oder auf Ihre bereits abgeschlossene Forschungsarbeit aufmerksam machen? Dann wenden Sie sich per E-Mail an pflegeberufsentwicklung@pflegekammer-rlp.de. Wir freuen uns auf Ihre spannenden Themen!

Die Geschäftsstelle nimmt mit den Studierenden bzw. Weiterbildungsteilnehmenden nach Einreichen der Forschungsarbeit Kontakt auf und berät die inhaltliche Ausrichtung und der Aufbau der geplanten Befragung. Es erfolgt eine fachliche Prüfung. Danach wird die Befragung im angegeben Befragungszeitraum an dieser Stelle veröffentlicht.

Aktuell laufende Studien und Befragungen

Thema: Moral Distress und Moral Inujury (MoMo-Studie)

Link zur Befragung: https://s2survey.net/MoMo/

Kurzinfo: 

Was ist das Ziel der Studie? Ziel dieser Studie ist es, einen nationalen Überblick über die Häufigkeit zwei verschiedener Formen moralischen Belastungserlebens („Moral Distress“ und „Moral Injury“) zu bekommen. Außerdem möchten wir mit Hilfe der Daten genauer verstehen, welche Unterschiede zwischen diesen zwei Formen moralischen Belastungserlebens bestehen und ob Zusammenhänge mit Strukturen organisationaler Unterstützung vorhanden sind.

 

Thema: Moralische Verletzungen in der Pflege

Link zur Befragung: https://survey.htwsaar.de/148765?lang=de

Kurzinfo: 

Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind seit der Covid-19 Pandemie verstärkter in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. In der internationalen Debatte ist dabei die „moralisch/ethische Verletzung“ der Pflegenden als Ursache für den tatsächlichen oder geplanten Ausstieg aus dem Beruf mit dem MISS-HP Fragebogen (Moral Injury Symptom Scale-Healthcare Professionals Version) untersucht worden. Moralisch-ethische Verletzungen wurden bisher ausführlich für Militärangehörige untersucht.
Unser Ziel ist es, eine validierte Übersetzung des Fragebogens zu erstellen und dessen biometrische Eigenschaften zu testen, um das Instrument auch im deutschen Kontext in Befragungen einsetzen zu können und Bewusstsein für moralisch/ethische Verletzungen und ihre Auswirkungen zu wecken.


Wir sind der WHO-Vorgabe gefolgt, die Übersetzung des Fragebogens ins Deutsche erfolgte durch 2 unabhängige Übersetzer, diese Übersetzung wurde danach konsolidiert. Die konsolidierte Übersetzung wurde Studierenden mit Pflegeausbildung vorgelegt und im letzten Schritt erfolgte eine Rückübersetzung ins Englische durch einen dritten unabhängigen Übersetzer.
Die Bearbeitung des Fragebogens dauert etwa 20 Minuten. Die Daten werden anonym erfasst und nur für wissenschaftliche Forschungszwecke ausgewertet. Wir würden uns über ihre Teilnahme und Mitwirkung freuen.

 

Thema: Befragung in den Gesundheitsfachberufen

Link zur Befragung: https://survey.htwsaar.de/886322?lang=de

Kurzinfo: 

Das Department Gesundheit und Pflege der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) untersucht im Rahmen einer Studie, welche Bedingungen für die Aufnahme eines Studiums in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen förderlich oder hinderlich wirken. Wir interessieren uns dafür, welche Einstellungen Gesundheitsfachkräfte zu einem pflege- bzw. gesundheitswissenschaftlichen Studium haben und wie sie die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit bewerten. Die Umfrage richtet sich an Pflege- und Gesundheitsfachpersonal mit als auch ohne Studienabschluss im Bereich Pflege und Gesundheit sowie an Personen, die aktuell in einem pflege- oder gesundheitswissenschaftlichen Studiengang eingeschrieben sind.

 

Die Teilnahme an der Befragung dauert zirka 10 bis 15 Minuten. Im Sinne des Datenschutzes behandeln wir Ihre Angaben anonym und vertraulich. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.

Wir würden uns sehr über eine rege Teilnahme freuen, da Sie uns damit wertvolle Informationen liefern!

 

Thema: Arbeit im Gesundheitswesen

Link zur Befragung: https://umfrage.uni-landau.de/limesurvey/index.php/355725?lang=de

Kurzinfo: 

Im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Universität Koblenz-Landau zum Thema Arbeit, würden wir gerne mehr über Ihren Berufsalltag, Ihre berufsbezogenen Einstellungen sowie berufliche Auswirkungen der Corona-Pandemie erfahren. Mit der Beantwortung dieses Fragebogens, helfen Sie bei der Umsetzung des Forschungsprojekts und leisten einen wichtigen Beitrag für die Wissenschaft. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen!

 

Das Ausfüllen des Fragebogens wird etwa 15 Minuten in Anspruch nehmen. Bei den Fragen kommt es auf Ihre subjektiven Einschätzungen an, d.h. es gibt keine richtigen oder falschen Antworten. Es interessiert nur Ihre persönliche Meinung. Bitte beantworten Sie alle Fragen zügig und vertrauen Sie dabei Ihrem spontanen Urteil. Wenn dennoch eine Aussage für Sie schwierig einzuschätzen ist, versuchen Sie diese bitte trotzdem zu beantworten. Alle Daten werden anonym erhoben, Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich. Ihr Arbeitgeber wird über das Ergebnis der Befragung nicht informiert.

 

Berufsordnung
Weiterbildung
Gutachterregister

Die Erstellung pflegefachlicher Gutachten ist ein weiterer Baustein in der Weiterentwicklung des Pflegeberufs und wirkt im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung. Pflegefachliche Gutachten dienen der Klärung defizitärer Pflegeerbringungen und begründen den aktuellem Stand pflegefachlichen Wissens mit. Behörden oder Privatpersonen (Gericht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte) können sich dieser Fachexpertise zur Erstellung von Gutachten bedienen.

 

Kontaktaufnahme

Nach Prüfung der Unterlagen zur Aufnahme in das Gutachterregister der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, erhalten die Antragstellenden eine Rückmeldung zur Antragsbewilligung. Für die Prüfung der Unterlagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- € erhoben.

Gutachterregister Hintergrund

Bitte senden Sie Ihren Antrag (handschriftlich unterzeichnet) und die Nachweise postalisch an:

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR)

Gutachterregister

Große Bleiche 14 – 16

55116 MAINZ

Bei Nachfragen zum Thema Gutachterregister nutzen Sie gerne den Weg per Mail: gutachterregister@pflegekammer-rlp.de

Antrag Gutachterregister

Hintergrund

Die Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, die im Gutachterregister aufgeführt sind, haben sich für die Erstellung von Gutachten bereit erklärt.

Selbstverpflichtungserklärung Gutachterregister

Eine Anfrage zur Gutachtenerstellung kann die Landespflegekammer RLP durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte oder Privatpersonen erreichen.

Je Gutachtenanfrage werden die Kontaktdaten der Gutachterinnen, die entsprechend ihrer Fachexpertise für diese Anfrage zutreffend sind, dem Auftraggeber des Gutachtens angezeigt.

Mit Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber des Gutachtens, obliegt das weitere Vorgehen, entsprechend der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung, den Gutachterinnen und Gutachtern.

Ein weiterer Informations- oder Datenaustausch mit der Landespflegekammer RLP erfolgt nicht.

Quelle:
Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz §24 (4) Gutachter gemäß Berufsordnung
LPflK RLP Berufsordnung §24 (3) Gutachterregister

Existenzgründung

Starten Sie durch mit der Pflege

Das Thema Freiberuflichkeit in der Pflege wird zunehmend wichtiger und häufig angefragt. Die manchmal schwierigen Arbeitsbedingungen in der Pflege und die vielen möglichen Betätigungsfelder für freiberuflich Pflegende lassen eine wachsende Zahl von Mitgliedern darüber nachdenken, ihr eigener „Chef“ zu werden. Sie können zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tagespflegeeinrichtung gründen. Aber auch die Gruppe unternehmerisch tätiger Einzelpersonen wird stetig größer.

Der Schritt in die Freiberuflichkeit ist ein großer, der umfangreiche Informationen zu gesetzlichen haftungsrechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfordert.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

100 % MEINE LEIDENSCHAFT

Als Thailänder bin ich in einer Kultur groß geworden, die mit Menschen achtsam umgeht, geduldig ist und in der Dienstleistungen eine wichtige Rolle spielen. Wenn ich nach dem Dienst nach Hause komme habe ich gerne das Gefühl, die Menschen, denen ich pflegerisch helfen konnte fühlen sich wohl. Als junger Pflegender ist eine Dienstplangestaltung, die mir auch eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, wie das Engagement in Vereinen oder das Treffen mit Freunden ermöglicht unerlässlich. Für mich ein entscheidendes Kriterium im Umgang mit dem Personalnotstand.

– Kittipong Promragsa.

100 % IM LEBEN

Seit 1998 arbeite ich im Krankenhaus als Krankenschwester und weiß, dass die derzeitigen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, mit den daraus resultierenden Konditionen im pflegerischen Arbeitsverhältnis, wenige Menschen motiviert, den Pflegeberuf erlernen zu wollen bzw. die Verweildauer der Arbeitnehmer in der Pflege fördert. Ich hoffe auf starke Pflegekammern und damit einhergehende einsichtige gesundheitspolitische Entscheidungen, die verbesserte Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und die Attraktivität des Pflegeberufes schaffen.

– Kerstin Gartig.

100 % DABEI

Kinder und Jugendliche in gesundheitlich schwierigen Passagen ihres Lebens zu begleiten, fasziniert mich auch nach vielen Jahren der Berufstätigkeit täglich aufs Neue. Die Begleitung meiner Enkeltochter in ihren ersten Lebensjahren ist für mich Erholung und Bereicherung in einem.

– Christa Wollstädter.

100 % VOLLGAS

Eine gute und verbesserte Kooperation zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen halte ich für unerlässlich. Mein berufliches Interesse gilt der Arbeit mit Menschen und ihrer Geschichte. Eine gute und verbesserte Kooperation zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen wirkt sich auch auf den mir wichtigen medizinischen Aspekt meiner Arbeit aus. Hiervon in meiner Freizeit abzuschalten gelingt mir am besten bei voller Konzentration auf anspruchsvolle Mountainbike-Touren.

– Markus Maus.

Ihr Kontakt

Geschäftsstelle der Landespflegekammer
Rheinland-Pfalz (KdöR)
Große Bleiche 14-16
55116 Mainz

Öffnungszeiten
09:00 bis 17:00 Uhr
Telefon
06131.32 73 80, erreichbar von 08:00 bis 17:00 Uhr
Fax
06131.32 73 899
Mail
info@pflegekammer-rlp.de