Bitte beachten Sie, die Weiterbildungsurkunden, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für Weiterbildungen nach dem Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit!
Alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die im Rahmen der Pflegeausbildung tätig sind, müssen sich regelmäßig insbesondere im Bereich der Berufspädagogik fortbilden. Diese Pflicht besteht seit dem 01.01.2020. Jährlich müssen Fortbildungen von mindestens 24 Stunden besucht werden. Bitte heben Sie die Nachweise bei sich auf und halten Sie diese für eine Abfrage bereit.
Zuständig für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes und somit zuständig für die Pflegeausbildung sind das Bildungs-, das Gesundheitsministerium sowie das Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz (Federführung: Bildungsministerium). In der neuen „Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts“ finden Sie unter § 4 aufgeführt, dass die 24-Stunden-Fortbildungen sich an die „Empfehlung der Landespflegekammer“ orientieren. Die Empfehlungen bilden pflegepädagogische Qualitätsstandards ab. Ausnahmen kann man bei den Schulaufsichtsbehörden und dem Bildungsministerium erfragen.
Die Empfehlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für die jährliche Fortbildung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für die Ausbildung in den Pflegeberufen stehen jetzt zum Download bereit:
Weitere Informationen und die FAQs zum Thema finden im Bereich Ausbildung & Studium
Mitgliedschaft
Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihre Mitgliedschaft. Wir freuen uns, Sie (bald) als neues Mitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßen zu dürfen.
Sie sind damit Teil der ersten Pflegekammer in Deutschland und Teil einer historischen Entwicklung hin zu einer starken und international anschlussfähigen Pflegeprofession in Deutschland.
- Was bedeutet Mitgliedsbeitrag?
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Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz - Freiwilligen-Pflegepool weiter aktiv
In Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz hat die Landespflegekammer im Frühjahr 2020 eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Durch diese sollen in Krisenfällen personelle Engpässe abgefedert werden. Während der Coronapandemie konnte es so schon zu zahlreichen Vermittlungen von freiwilligen Helfern kommen.
Die Flutkatastrophe bietet nun einen weiteren Anlass, um alle hilfsbereite Pflegefachpersonen und ausgebildete Pflegehilfskräfte dazu aufzurufen, sich bei der zentralen Meldestelle zu melden. Einige freiwillige Helfer haben sich bereits registrieren lassen und helfen in den von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Regionen. Durch weitere Vermittlungen kann kurzfristig und ggf. auch über einen längeren Zeitraum zur Entlastung der Pflegenden vor Ort beigetragen werden.
Weitere Informationen zu unserem Freiwilligen-Pflegepool finden Sie hier.
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR)
Große Bleiche 14-16
55116 Mainz
Öffnungszeiten
09:00 bis 17:00 Uhr
Telefon
06131.32 73 80, erreichbar von 08:00 bis 17:00 Uhr
Fax
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