Das neue Pflegeberufegesetz sieht vor, dass sich alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die im Rahmen der Pflegeausbildung tätig sind, jährlich insbesondere im Bereich der Berufspädagogik fortbilden. Diese Pflicht besteht seit dem 01.01.2020. Jährlich müssen Fortbildungen von insgesamt 24 Stunden besucht werden. Zuständig für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes und somit zuständig für die Pflegeausbildung sind das Bildungs-, das Gesundheitsministerium sowie das Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz (Federführung: Bildungsministerium). Bisher wurden speziellen Anforderungen an die berufspädagogischen Qualifizierungen und zur jährlichen Nachweispflicht der 24-stündigen Fortbildung noch keine weiteren Regelungen veröffentlicht. Dies soll nach unseren Informationen aber zeitnah erfolgen.
Sobald uns weiterführende Regelungen vorliegen, informieren wir Sie hier auf unserer Homepage und per Newsletter.
Bis dahin heben Sie bitte die Nachweise bei sich auf und halten diese für eine Abfrage bereit.
Mitgliedschaft
Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihre Mitgliedschaft. Wir freuen uns, Sie (bald) als neues Mitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßen zu dürfen.
Sie sind damit Teil der ersten Pflegekammer in Deutschland und Teil einer historischen Entwicklung hin zu einer starken und international anschlussfähigen Pflegeprofession in Deutschland.
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Fragen und Antworten zur neuen Weiterbildungsordnung
Die Weiterbildungsordnung der Landespflegekammer ist neu und nach modernsten Strukturen angelegt. Lernen Sie hier die wichtigsten Eckpunkte kennen.
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR)
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