Aufenthaltsrechtliche Berücksichtigung der einjährigen, staatlich anerkannten Ausbildungen als Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz, Altenpflege und Pflegefachassistenz

An:
- Herrn Minister Prof. Dr. Karl Lauterbach
- Gesundheits- und pflegepolitische Sprecherinnen und Sprecher im Bundestag

Mainz, 16. Dezember 2022


Aufenthaltsrechtliche Berücksichtigung der einjährigen, staatlich anerkannten Ausbildungen als Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz, Altenpflege und Pflegefachassistenz

Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,


mit Bedauern haben wir als Landespflegekammer Rheinland-Pfalz festgestellt, dass in den Beratungen des Bundestags zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wichtige Änderungsvorschläge des Bundesrats zur aufenthaltsrechtlichen Berücksichtigung der einjährigen, staatlich anerkannten Ausbildungen als Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz, Altenpflege und Pflegefachassistenz, nicht berücksichtigt wurden. Für die pflegerische Versorgung bedeutet dies, dass wichtige Unterstützungskräfte verloren gehen, die sich bereits gut integriert auf dem Arbeitsmarkt und in der pflege-rischen Versorgung der Bevölkerung bewiesen haben.


Aufgrund falscher Weichenstellungen in den vergangenen Jahrzehnten, in Richtung einer maximalen Öko-nomisierung des Gesundheitswesens, wurden im Bereich der klinischen Versorgung, aber auch in fast al-len weiteren Bereichen der pflegerischen Versorgung, Rahmenbedingungen geschaffen, die uns in der professionellen Pflege vor starke personelle und strukturelle Herausforderungen stellen. Eine Gegenbe-wegung von Seiten der Exekutive und der Legislative ist zwar zu erkennen und sehr zu begrüßen, jedoch wirken diese Initiativen frühestens in einigen Jahren. Die Situation in der Praxis ist vielerorts desolat. Eine stete Überlastung des Personals, hohe Krankenstände, ständiges Einspringen aus dem Frei bei dauerhaftem Zeit- und Kostendruck sind die Regel und bilden eine Abwärtsspirale. Wir können es uns in der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland schlichtweg nicht leisten, auch nur eine qualifizierte Person aus der pflegerischen Versorgung zu verlieren, wenn wir eine weitere Eskalation und Verschlechterung der Versorgungssicherheit kurz- und mittelfristig verhindern wollen.


Wir unterstützen aus den genannten Gründen die Eingaben des Bundesrats in den Beratungsprozess des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, weisen auf die Dringlichkeit kurzfristig wirksamer Maßnahmen hin und bitten Sie um eine Initiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes.


Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit


Dr. Markus Mai
Präsident.

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