Gemeinsame Stellungnahme der Heilberufskammern Rheinland-Pfalz
Gemeinsame Stellungnahme der Heilberufskammern Rheinland-Pfalz
zum
Gesetzentwurf der Landesregierung
Fünftes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG)
Zu dem Gesetzentwurf wird wie folgt Stellung genommen:
ie geplanten Regelungen im Entwurf zum Nachteil der Heilberufskammern Rheinland Pfalz werden abgelehnt. Sie schwächen einen effektiven Katastrophenschutz, insbesondere bei größeren Schadenslagen.
Die bisherigen oder gleichwertige Regelungen sollen beibehalten werden.